Arbeitskreis "Schulen in Österreich und ihre gesetzlichen Grundlagen ."

Veröffentlicht am 4. März 2025 um 13:19

„Allgemeinbildung ist Bildung für alle in allem“
(Jan Comenius)

 

Reinhart Sellner

Der lange Weg der Schulorganisation in die Bundesverfassung.

Parteipolitik, Schulorganisation, Föderalismus
und das Auseinanderdividieren von Schüler:innen und Lehrer:innen

 

Schulpolitik, Regierungsvorhaben, Stand Februar 2025

Wenige Tage vor Beginn der Frühjahrstagung Gemeinsame Bildung 2.0 in Salzburg gibt es erste Medienberichte über das Kapitel Bildung im Regierungsprogramm der Dreierkoalition ÖVP-SPÖ-NEOS, die in kommenden Montag angelobt werden soll. Hinweise auf eine große Strukturreform fehlen. Es wird keine Föderalismusreform geben und damit auch keine Schritte in Richtung einer gemeinsamen inklusiven Pflichtschule für alle, auch kein für alle Kindergarten-Betreiber verbindliches Bundes-Rahmengesetz zur Elementarbildung. Aber es wird einige Verbesserungen geben, zusätzliche Ressourcen, die bei den Kindern und Jugendlichen ankommen, eher nicht, zwei Jahre Budgetsparpaket ist fix, auch die Ausgaben für 2027 -2029 stehen unter „Budgetvorbehalt“. Das für Bildungsreformen notwendige zusätzliche Personal fehlt, die finanziellen Ressourcen für Elementar- und Schulbildung finden sich auch nicht im Regierungsprogramm. Eine Regierungs-Initiative zur Attraktivierung pädagogischer Berufe und der Care-Arbeit wird vorbereitet, immerhin.

 

  1. Verfassungsrechtliche Grundlagen

Bis 1867 herrschte die Kirche über die Schulen der Habsburgermonarchie. Erst mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich wurde das Schulwesen staatlich geregelt und föderalistisch verwaltet. Die Grundsatzgesetzgebung lag nun beim k.k. Reichsrat und die Ausführungsgesetze kamen in die Kompetenz der Kronländer, darunter die heutigen Bundesländer Ober- und Niederösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.[1]

In der 1. Republik verteidigten die Christlichsozialen die „historische Individualität der Länder“ gegen den republikanischen Zentralismus der Sozialdemokratie. Mit Erfolg. Die k.k. Schulorganisation und die starke Position der Länder wurden in die Republik übernommen. Das „Rote Wien“ nützte diesen Föderalismus für Otto Glöckels Schulreformen, 18 Standorte in Wien wurden zu gemeinsamen Schulen der 10-14-Jährigen.

Weder die alte noch eine neue Schulorganisation wurde 1920 in die Bundesverfassung aufgenommen. Das Parlament verordnete sich mit dem §14 der Bundesverfassung[2] eine Nachdenkpause, die von Austrofaschismus, NS-Herrschaft und Weltkrieg unterbrochen, und nach 1945 in der 2. Republik fortgesetzt wurde.

Erst 1962 beschloss die Wiederaufbau-Koalition von ÖVP und SPÖ das Schulorganisationsgesetz und andere Schulgesetze. Für die ÖVP war damit der „fast 100-jährige Schulstreit beendet“, das „leistungsdifferenzierte“ Schulsystem und die Länderkompetenz für den Pflichtschulbereich wurden mit Zweidrittelmehrheit festgeschrieben, alles blieb besser.

Für die SPÖ war 1962 der „Stellungskrieg vorbei“. Die soziale und demokratische Schulreform, für die die SPÖ seit ihrer Gründung eingetreten ist, verschwand von der Tagesordnung, die Gesamtschule wurde in den jeweils aktuellen Parteiprogrammen abgelegt.

Länder und Landesparteihauptleute behielten „ihre“ Pflichtschulen (VS, Hauptschule/MS, Poly, BS, Landwirtschaftsschulen) und die Landeslehrer:innen in ihrem Machtbereich. Pflichtschul-Erhalter sind in der Regel die Gemeinden und nicht das Land. Für Schulbau und Schulerhaltung notwendige Bundeszuschüsse werden nicht mit den Gemeinden vereinbart und direkt überwiesen, sondern gehen an die Länder und werden von ihnen verteilt, Ausnahme Wien, wo Land und Gemeinde de facto eins sind.

Bundeszuständigkeit sind Schulgesetzgebung, Bundesschulen (AHS, BMHS), Bundes-Schulbau und Schulerhaltung, weiters die Lehrer:innenkosten für die Bundeslehrer:innen (2023/24 ca. 44.00) und über den Finanzausgleich auch die für die Landeslehrer:innen (2023/24 ca. 74.000). Die Länder sind Dienstgeber der Landeslehrer:innen und für Ausführungsgesetze der Pflichtschulenzuständig, der Bund ist Dienstgeber der Bundeslehrer:innen der höheren Schulen, die ist AHS-Unterstufe keine Pflichtschule[3]  .

 

  1. ÖVP-Bundes- und Landesparteipolitik vs. Gesamtschule

Eine gemeinsame Pflichtschule für alle mit gemeinsam ausgebildeten und von einem gemeinsamen Dienstgeber angestellten und bezahlten Lehrer:innen ist ohne eine Zweidrittelmehrheit im Parlament und damit ohne Zustimmung der Bundes-ÖVP nicht zu haben, und die Bundes-ÖVP kann nur zustimmen, wenn die ÖVP-Landeshauptleute und die von ihren Landesparteien nominierten ÖVP-Abgeordneten nicht dagegen sind. Die Bildungs- und Lebenschancen aller Kinder in Österreich auf der einen, und machtpolitisch grundierte Partei-Interessen in Bund und Ländern auf der anderen Seite kommen seit den Gründungsjahren der 1. Republik auf keinen gemeinsamen demokratischen Nenner. Das hat historische Ursachen.

 

  1. Koalitions- oder Einparteienregierungen, „schwarze“ oder „rote“ Minister:innen

Die Unterrichtsminister stellte bis 1971 die ÖVP, dann modernisierten SPÖ-Minister:innen den Schulbetrieb mit Gratisschulbuch, Schüler:innenfreifahrt, BMHS-Ausbau, dem Schulunterrichtsgesetz 1974 mit seinen Mitbestimmungsrechten für Eltern, Schüler:innen und Lehrer:innen. Teure und ergebnislose Schulversuche zu einer Integrierten Gesamtschule mit Leistungsgruppen (IGS) blieben, von Ausnahmen[4] abgesehen, auf Hauptschulen beschränkt. 1994 bis 2007 übernahm wieder die ÖVP.

Nach der Abwahl von Schüssel und seiner Unterrichtsministerin Gehrer versuchten die SPÖ-Ministerinnen Schmied, Heinisch-Hosek und Hammerschmid In einer kleiner gewordenen SPÖ-ÖVP-Koalition, im Parlament unterstützt von den Grünen, Schulreformschritte in Richtung Gesamtschule. Sie erreichten die Zustimmung der ÖVP zu einer gemeinsamen Pädagog:innenausbildung an Unis und PHs und zu einem gemeinsamen Pädagog:innen-Dienst- und Besoldungsrecht. Einer gemeinsamen Pflichtschule stand und steht aber die ÖVP und das Schulorganisationsgesetz 1962 sperrig im Weg. Das „leistungsdifferenzierte“ Nebeneinander von föderalistisch aufgesplitterten Pflichtschulen und der „höheren“ AHS-Unterstufe blieb unangetastet[5]. Eine Gesamtschul-Modellregion Vorarlberg, die von Vorarlberger Grünen der Landes-ÖVP abgerungen wurde, unterstützte die SPÖ, ihr Koalitionspartner und die ÖVP-Landespartei haben das, gemeinsam mit der FCG/ÖAAB-Mehrheit in AHS-Bundesvertretung und GÖD, verhindert.

Die ÖVP stellte von 2017 bis 2025 wieder die Unterrichtsminister. In den Bundesländern NÖ, OÖ, Tirol, Salzburg und Vorarlberg regieren machtbewusste ÖVP-Landeshauptleute, allerdings musste die ÖVP in der Steiermark im Dezember 2024 den Landeshauptmann an die FPÖ abgeben. Verglichen mit dem in NÖ, OÖ und Tirol von Wirtschafts-, Bauernbund-, ÖAAB- und FCG-GÖD Funktionär:innen ausgeübten parteipolitischen Druck auf die Schulen, scheint dieser im „Roten Wien“, in Kärnten und auch im Burgenland weniger ausgeprägt. Indiz dafür sind FCG/ÖAAB-Mehrheiten in roten Bundesländern in den Personalvertretungen der Bundeslehrer:innen (Fachausschüsse AHS und BMHS) und die Tatsache, dass die FSG ihre traditionelle Mehrheit und den Vorsitz im Wiener Zentralausschuss der Pflichtschul-=Landeslehrer:innen von 2009 bis 2024 an die FCG/ÖAAB-Liste verloren hat.

Nationalratswahlen bringen wechselnde Parlaments- und Regierungsmehrheiten und in Folge gibt es neue Minister:innen und Generalsekretäre und in den Kurz-Jahren immer größere, mit Parteifreund:innen besetzte Minister:innenbüros. Je nach Parteinähe von Spitzenbeamt:innen werden nach Wahlen auch deren Aufgabenbereiche verändert.

 

  1. Landesparteipolitik, Bildungsdirektion, Direktor:innenbestellungen und die Lehrer:innen

Bundespolitische Veränderungen betreffen das Bundesministerium und die bildungspolitische Debatte im Parlament. Dagegen bleiben Auswirkungen auf die unmittelbare Schulverwaltung der Bundesschulen und auf die mittelbare Verwaltung der Landes=Pflichtschulen überschaubar, denn alte und neue Gesetze und Verordnungen werden auf der Landesebene von den Bildungsdirektionen (früher Landesschulräte/SSR Wien) so vollzogen, wie´s der Tradition des Bundeslandes entspricht. Das gilt auch für die Personalpolitik, für Lehrer:innenanstellungen und Karriereverläufe im Schuldienst.

In ÖVP-regierten Bundesländern ist der von Landespartei, GÖD-Funktionären, FCG/ÖAAB-Personalvertreter:innen, Schulaufsicht und Direktor:innen[6] ausgeübte Einfluss ungebrochen. Eine Ausnahme ist Vorarlberg, wo bei den Personalvertretungswahlen von der Mehrheit der Kolleg:innen oppositionelle, parteiunabhängige Listen gewählt werden. Die Vorarlberger Lehrer:inneninitiative (ÖLI-UG) ist seit 2009 in den Fachausschüssen AHS-, BMHS und inzwischen auch im Vorarlberger ZA der Berufsschullehrer:innen die Mehrheitsfraktion und hat FCG/ÖAAB zur Minderheitsfraktion gemacht. Im Vorarlberger ZA der Pflichtschullehrer:innen/APS stellen die Freien Lehrer:innen/FSG die Mehrheit. Da viele AHS- und BMHS-Kolleg:innen aus der „schwarzen“ GÖD ausgetreten sind, dominiert in den GÖD-Landesgremien der Bundeslehrer:innen in Vorarlberg immer noch FCG/ÖAAB.

Von Vorarlberg abgesehen, erleben Kolleg:innen ihre Abhängigkeit von schwarzen Landespartei-, Personalvertretungs- und Gewerkschaftsfunktionär:innen oft schon beim Einstellungsgespräch, bei der Zuweisung zu einer Wunsch-Schule und später bei der Vergabe von Aufstiegschancen. Über die Einstellung von Landes- und Bundeslehrer:innen entscheiden in der Praxis Schulleiter:innen[7], an deren Empfehlungen sich die Personalabteilungen der Bildungsdirektionen orientieren, und umgekehrt. Die mehr oder weniger freiwillige Loyalität von Landesbediensteten und Landeslehrer:innen gegenüber ihrer ÖVP-Landeshauptfrau oder ihrem ÖVP-Landeshauptmann besteht, lässt sich immer noch an den Wahlergebnissen von Landtags-, Gemeinderats- und Personalvertretungswahlen ablesen. Die ÖVP weiß, warum sie die Pflichtschullehrer:innen als Landeslehrer:innen unter ihrer Obhut halten will.

 ABER:

Die ÖVP steckt in einer tiefen Krise, der Versuch, die FPÖ in der Asyl- und Integrationspolitik rechts zu überholen, erweist sich als Fehlversuch, die Steiermark hat seit 2025 einen FPÖ-Landeshauptmann. Widersprüche in der konservativ-beharrenden, leistungs- und wirtschaftsdominierten, aber auch christlich grundierten ÖVP brechen immer wieder auf, nicht nur in Vorarlberg.

Widersprüche gibt es aber auch in Parteien und Interessensvertretungen, die in ihren Grundsätzen für die Gesamtschule sind. Hier ist es der Widerspruch zwischen den Bildungs-Interessen aller Arbeitnehmer:innen und den Abstiegsängsten von sozialen Aufsteiger:innen unter ihnen, die sich als Teil der inzwischen bedrohten Mittelschicht verstehen. Sie wollen ihren Kindern die realen Bildungsvorteile des zweigliedrigen Schulsystems bewahren. Abstiegsängste überlagern die systemische Benachteiligung von Arbeiterkindern, von „bildungsfernen“, von migrantischen Kindern.

Die negativen sozialen, wirtschaftlichen und demokratiepolitischen Folgen, für die Gesellschaft und ihren Zusammenhalt werden kaum wahrgenommen. Es sind auch aufstiegsorientierte Arbeitnehmer:innen, die sich mit der ÖVP „pro Gymnasium“ und für das Auseinanderdividieren der 9-/10-Jährigen in „bessere“ AHS-Unterstufe-Kinder und in gewöhnliche Pflichtschüler:innen einsetzen. SPÖ, ÖGB und AK werden diesen Widerspruch auch mit ihren Mitgliedern diskutieren müssen, solidarisch.

Die ÖVP kann bis auf weiteres im Parlament und in von ihr geführten Bundesländern jede Veränderung der Schulorganisation in Richtung Gesamtschule verhindern, aber nur solange es im Nationalrat keine Zweidrittelmehrheit ohne ÖVP oder deren Fast-Koalitionspartner FPÖ gibt, und solange die Mehrheit der ÖVP-Abgeordneten parteidiszipliniert abstimmt und nicht christlich-sozial.

 

  1. ÖVP-Parteipolitik, Gewerkschaft, und Personalvertretung  

Die Sonderstellung der ÖVP-Fraktion FCG/ÖAAB in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und in den Zentralausschüssen und Fachausschüssen der Personalvertretung hat Geschichte. Nach der Gründung des ÖGB 1948 kam es zur Gründung der ÖGB-Teilgewerkschaften, darunter die GÖD, die Bundes- und Landesbedienstete organisiert. Nicht dabei waren die Wiener Landesbediensteten, sie wurden nicht als Landesbedienstete in der GÖD organisiert, sondern als Gemeindebedienstete in der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten/GdG, heute Younion. Die GÖD ist nicht zufällig „schwarz“, die GdG/younion nicht zufällig so „rot“ wie der ÖGB.

1967, unter der ÖVP-Alleinregierung, wurde das Personalvertretungsgesetz (PVG) für den öffentlichen Dienst beschlossen und damit demokratische Wahlen in Personalvertretungen auf Ebene der Dienststelle (DA), des Landes (FA für Bundes-/ZA für Landesbedienstete) und der Zentralstelle (Bundesministerium für Bundesbedienstete)[8]. Die ZA-Wahlergebnisse der 3 ÖGB-Fraktionen FCG, FSG und seit 2015 - nach einem bis zum OGH geführten Rechtsstreit - auch UG werden von der GÖD als Grundlage für die Zusammensetzung ihrer Gewerkschaftsgremien genommen.

Das PVG legt regelt die Geschäftsführung der Organe, die Funktionen von Vorsitzenden und Schriftführer:innen, die zu vergebenden Dienst-Freistellungen werden den auch gewerkschaftlich anerkannten Fraktionen entsprechend den PV-Wahlergebnissen zugeteilt. Über ihre Verteilung an die gewählten PV-Funktionär:innen des jeweiligen Bereiches entscheidet der Zentralausschuss mit einfacher Mehrheit, das Einvernehmen mit den Minderheitsfraktionen ist nicht vorgeschrieben, das Wahlergebnis soll dabei berücksichtigt werden. Klar ist: Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzenden und die von der Mehrheit bestimmten Schriftführer:innen werden mit großzügigen Freistellungen bedacht. Wenn eine Minderheitsfraktion den vorgeschriebenen Stimmenanteil für den stv. Vorsitz erreicht, kann die Mehrheitsfraktion diesen Verlust von Freistellungsstunden durch das Wählen zusätzlicher stv. Vorsitzender kompensieren.

PV-Mandatar:innene in Zentral- und Fachausschüssen sind vielfach Gewerkschaftsfunktionär:innen in Bundes- und Landesleitungen der GÖD, werden PV-Freistellungen auch für Gewerkschafts- und Fraktionsarbeit genützt. Da die Minderheitsfraktionen FSG und ÖLI-UG derzeit nur einige Vorsitzende bzw. stv. Vorsitzende stellen, kommt der Großteil der Freistellungen der Mehrheitsfraktion FCG/ÖAAB zugute.

Zu den Freistellungen kommen noch die jedem ZA vom Dienstgeber zur Verfügung gestellte Infrastruktur, Sekretariatsräume, Sekretär:innen und Arbeitsgeräte. Die Bundesleitungen der Gewerkschaft verfügen über eine vergleichbare Infrastruktur, über die FCG-Vorsitzende und ihre Fraktion verfügen.

Basis für FCG/ÖAAB-Vertretungs- und Fraktionsarbeit sind, wo sie die Mehrheit stellt, die Vergabe von Dienstfreistellungen, das Verfügen über Büros, über Form und Inhalt von Gewerkschaftszeitungen, auch die „guten Beziehungen“ zu ehemaligen Gewerkschaftsfunktionär:innen und Parteifreund:innen im Ministerium, in Landesregierungen, bei Qualitätsmanager:innen (früher: Schulaufsicht, in Bildungs- und Schuldirektionen. Eine Folge waren lange Zeit PV-Wahlerfolge der FCG/ÖAAB, bei Landtagswahlen der ÖVP, nicht nur in NÖ, OÖ und Tirol.

Personal- und Gewerkschaftsvertreter:innen an den Dienststellen arbeiten ohne vergleichbare Infrastruktur, ehrenamtlich, in ihrer Freizeit.

 

  1. Fünf GÖD-Gewerkschaften und 28 Zentralausschüsse für eine Pädagog:innen-Profession

In der GÖD gibt es trotz anderslautender Medienberichte keine gemeinsame Lehrer:innengewerkschaft, sondern fünf (5) Lehrer:innen-Gewerkschaften, je eine für Kolleg:innen der Pflichtschulen (APS=VS, MS, Poly), der Berufsschulen (BS), der AHS, BMHS und der Landwirtschaflichen Schulen, die jede für sich und nebeneinander ihre Sparten- und Standespolitik betreiben. Eine ARGE aller fünf Lehrer:innengewerkschaften der GÖD gibt es zwar, sie hat aber nur koordinierende Aufgaben, Entscheidungen trifft jede der fünf Lehrer:innengewerkschaften für sich.


Gem. PVG gibt es 28 Zentralausschüsse/ZA und 18 Fachausschüsse/FA der Lehrer:innen:

  • 2 ZA der Bundeslehrer:innen beim Ministerium, je einer für AHS und BMHS
  • 9+9+8[9]=26 ZA der Landeslehrer:innen bei den Landesregierungen, je einen für APS, BS und lws. Schulen.
  • 18 Fachausschüsse auf Landesebene für BundeslehrerInnen AHS und BMHS.

Auch die lehrenden und forschenden Kolleg:innen der Pädagogischen Hochschulen/PH haben einen ZA beim Bundesministerium. In der GÖD vertritt sie die Gewerkschaft der Pflichtschullehrer:innen, in der sie eine Fachgruppe bilden. Obwohl sie zwar Hochschullehrende mit der von Universitäten und PHs getragenen Pädagog:innenausbildung NEU[10] als Lehrende und Forschende anerkannt sind, werden sie in der GÖD nicht von der Universitätsgewerkschaft Wissenschaftliches und Künstlerisches Personal organisiert, sondern der Gewerkschaft der PflichtschullehrInnen zugeordnet.

 

ABER:

Weil die von IV und Teilen der ÖVP forcierte FPÖ-FPÖ-Regierung nicht zustande gekommen ist, hat Österreich seit 2025 eine FPÖ-freie Koalitionsregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS. ÖVP stellt Kanzler und Innenminister, SPÖ Vizekanzler und Finanzminister, NEOS leiten das Bildungsressort. Beim „Leuchtturmprojekt“ der NEOS – neben der Elementarbildung Inklusion und gemeinsame Schule - unterstützt sie die SPÖ, auch wenn die gemeinsame Schule und die damit eng verbundene Föderalismusreform bei den Koalitionsgesprächen keine zentralen Anliegen der SPÖ waren. Mehr Druck der SPÖ wird notwendig sein, um die Bundes-ÖVP für Bildungsreform-Gespräche in Richtung einer gemeinsamen inklusiven Pflichtschule für alle zu gewinnen.

ÖVP-Landeshauptleute und allen voran die von FCG/ÖAAB-NÖ dominierte GÖD werden wie bisher alles tun, um Reformansätze zur Einsparung der teuren Doppel- und Mehrfachverwaltung im Pflichtschulbereich und für eine gemeinsame inklusive Pflichtschule auch in der kommenden Legislaturperiode zu verhindern.

Auf Verbesserungen im Elementarbildungsbereich, auf den weiteren Ausbau ganztägiger Pflichtschulen, auf mehr School-Nurses und multiprofessionelle Teams, auch auf zusätzliche Mittel für Inklusionsmaßnahmen haben sich ÖVP, SPÖ und Neos bereits einigen können. Medien berichten laufend über geplante Einsparungen zur Budgetsanierung, aber auch über von den Koalitionspartnern angestrebtesein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr.

Die Initiativen betroffener Eltern, Pädagog:innen, Studierenden und Bildungswissenschafter:innen, Gemeinsame Bildung 2.0, Inklusions-NGOs, Schule brennt, Unabhängige Gewerkschafter:innen, FSG-Pflichtschulgewerkschafter:innen u.a werden versuchen, das mit dem Aus für eine ÖVP-FPÖ-Regierung aufgestoßene Zeitfenster für eine soziale und inklusive bildungs- und föderalismus-politische Wende aufzustoßen und offenzuhalten. Die Grünen verstehen sich in Klima- und Bildungsfragen als konstruktive Opposition. 2025 ff. Wer, wenn nicht wir?!

 

Von der Bildung der Dreiparteienregierung unberührt bleiben die absoluten GÖD-Mehrheiten von FCG/ÖAAB, auch wenn sie bei den Lehrer:innen Risse bekommen haben. Nicht nur in Vorarlberg. Mit den parteiunabhängigen Gewerkschafter:innen/ÖLI-UG gibt es eine auch gemeinsame, von Landes und Bundeslehrer:innen getragene Organisation, die in Personalvertretung und Gewerkschaft die Arbeitnehmer:innen-Interessen der Kolleg:innen aller Schultypen vertritt. ÖLI-UG treten für eine gemeinsame ganztägige Pflichtschule ein. Auch Sozialdemokrat:innen der FSG-GÖD haben damit begonnen, sich in der Gesamtschulfrage von ihrer Rolle als kleiner Koalitionspartner der FCG/ÖAAB zu emanzipieren.

Im ÖGB hat es seit der ÖGB-Krise starke Veränderungen gegeben. Bis 2006 hatte die FCG-Minderheit dank der ausgeprägten Kompromissbereitschaft der FSG-Mehrheit im ÖGB ein informelles Vetorecht. ÖGB-Beschlüsse, die ÖVP/ÖAAB/Wirtschaftsbund-Interessen zuwider waren, kamen nicht zustande. Auch die Bildungsberatungen der Sozialpartner ÖGB/AK, Wirtschaftsbund/LWK und Industriellenvereinigung haben auch in der Bildungspolitik Konflikte vermieden, Kompromisse gesucht und in gemeinsamen Dokumenten Begriffe wie „Gesamtschule“ oder „gemeinsame Schule“ vermieden, aus Rücksicht auf die ÖVP.

Das hat sich unter den neoliberalen Kahlschlägen der Regierungen Schüssel und Kurz verändert. Schwarz-Blau und Türkis-Blau haben die traditionelle Konsenspolitik der Sozialpartnerschaft für überholt erklärt. Auch aus antisozialistischem Ressentiment wurden ÖGB und AK von „Wirtschaft“ und ÖVP-FPÖ-Regierung ignoriert. Bildungsberatungen der Sozialpartner hat es in den letzten 10 Jahren keine gegeben.

Die Gewerkschaftsbewegung ist aber nicht eingeknickt, der ÖGB konnte sich in einem nicht abgeschlossenen Reformprozess als gemeinsame Interessensvertretung aller Arbeitnehmer:innen konsolidieren. In Grundsatzfragen wie vermögensbezogenen Steuern, Sozialhilfe, Arbeitszeit, freier Hochschulzugang oder Gesamtschule kommt die FSG-Mehrheit heute klare Ansagen. Den kontroversiellen Debatten der letzten ÖGB-Kongresse zu Sozial-, Bildungs- und Steuerpolitik folgten ÖGB-Mehrheitsbeschlüsse gegen FCG/ÖAAB, oft unterstützt von den Minderheitsfraktionen GLB/Gewerkschaftlicher Linksblock und UG/parteiunabhängige Gewerkschafter:innen.

(Erstfassung 2022, überarbeitet Mai 2025, R.S.)

 

 

Anhang: 2 Medienberichte zu Regierungsgesprächen ÖVP-SPÖ-NEOS, einer zum Regierungsprogramm

https://kurier.at/politik/inland/oevp-spoe-neos-koalition-verhandlungen-beate-meinl-reisinger/403013313

Comeback der Dreierkoalition? ÖVP und SPÖ führen mit Neos Gespräche                                       21.02.25

Wie berichtet, soll jedoch vor allem die Wiener SPÖ (die mit den Neos seit 2020 eine Koalitionsregierung bildet) auf eine Einbindung der Pinken in die Koalition gedrängt haben. Demnach haben ÖVP und SPÖ den Neos zwei Ministerien angeboten. Neben Bildung – ein traditionelles Kernthema der Pinken – könnte dies das Außen- oder das Justizministerium sein. 

Offen ist, welche inhaltlichen Zugeständnisse den Neos gemacht wird. Bekanntlich hatten diese Anfang Jänner den Verhandlungstisch verlassen, weil aus der Sicht von Parteichefin Beate Meinl-Reisinger ÖVP und SPÖ nicht bereit gewesen waren, umfassende Strukturreformen einzuleiten. Etwa in den Bereichen Pensionen, Föderalismus oder Bildung

https://www.diepresse.com/19359730/koalition-neueinstieg-fuer-die-neos-duerfte-schwierig-werden 13.02.2025

Einstieg für die NEOS dürfte schwierig werden

Die Aussicht auf eine Koalition mit der SPÖ unter Andreas Babler stößt auch bei den Pinken auf wenig Gegenliebe. Neos-Mandatar Sepp Schellhorn kritisierte den roten Parteichef in den vergangenen Wochen mehrfach. Am vergangenen Sonntag beklagte er sich im ORF über den „abgrundtiefen Hass“, der zwischen ÖVP und SPÖ herrsche und den mangelnden Reformwillen der Parteien. Nikolaus Scherak, stellvertretender Klubchef der Neos, arbeitete sich Anfang Februar im „Kurier“ an SPÖ-Chef Andreas Babler und dessen Kompromisslosigkeit ab: „Und wenn man sich anschaut, wie Andreas Babler jetzt noch im Parlament auftritt, dann habe ich irgendwie das Gefühl, dass die SPÖ rund um Babler eigentlich an einer Regierungszusammenarbeit kein Interesse hatte.“ Ein Pinker formulierte es zuletzt im Gespräch mit der „Presse“ noch schärfer: Für erneute Dreierverhandlungen müsste „erst der linkslinke Flügel in der SPÖ weg“.

Abstimmung notwendig

Doch ein baldiger Chefwechsel bei der SPÖ ist nicht zu erwarten. Einfach wird es für Meinl-Reisinger also nicht, ihre Partei geschlossen auf erneute Verhandlungen einzuschwören. Fraglich ist zudem, wie die Neos denn ausgerechnet jetzt ihre großen Strukturreformen, von einem Umkrempeln des Föderalismus über eine Bildungs- bis hin zu einer Pensionsreform, durchbringen wollen. Bereits bisher liegen die Pinken hier vor allem mit den Sozialdemokraten weit auseinander. Für einen großen Wurf müsste noch ausführlich und lange verhandelt werden: Zeit, die nun in neuen Dreiergesprächen nach mehrmonatigen Verhandlungen nicht mehr vorhanden ist. Auch wenn ÖVP und SPÖ etwas auf die Pinken zugehen sollten: Ihre Erwartungen müssen die Neos wohl jedenfalls zurückschrauben.

 

https://www.derstandard.at/story/3000000259181/neues-fach-demokratiebildung-mehr-autonomie-und-recht-auf-laengere-schulzeit

Schwarz-Rot-Pink
Neues Fach Demokratiebildung, mehr Autonomie und Recht auf längere Schulzeit

Die neue Regierung setzt integrationsfördernde Schwerpunkte durch sozialindizierte Finanzierung, Deutschangebote und Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Auf nicht ganz acht Seiten sind im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos die Pläne für die "Schulische Bildung" niedergeschrieben. Darin enthalten sind ein paar Neuerungen, aber keine wirklich umstürzlerischen Reformen. Der erste Absatz "Chancengerechtigkeit steigern" meint die Weiterentwicklung des Pilotprojekts "100 Schulen – 1000 Chancen" der Vorgängerregierung für einen "sozialindizierten Chancenbonus". Schulen mit "größeren, sozialen Herausforderungen" sollen heuer 20 Millionen Euro zusätzlich erhalten, im kommenden Jahr 65 Millionen und ab dann 20 Millionen extra – die aber, wie alle Maßnahmen ab 2027, unter Budgetvorbehalt stehen, also nicht abgesichert sind.

Das gilt auch für die Deutschoffensive, die "zusätzliche Mittel für Regionen mit vielen außerordentlichen Schüler:innen" und den Ausbau der Schulsozialarbeit umfasst, die von 55 auf 90 Millionen Euro steigen und dann auf 15 Millionen sinken sollen. Im Bereich Spracherwerb und Deutschförderung werden Instrumente wie Mika-D-Kompetenzanalayse und Deutschförderklassen evaluiert und überarbeitet. Für Kinder mit "Laufbahnverlust" in der Unterstufe sollen die Schulen einfacher Mehrstufenklassen etablieren können, so wie sie überhaupt mehr Autonomie (etwa für Personalrekrutierung und Unterrichtszeitgestaltung) und insgesamt weniger ministerielle Vorgaben erhalten sollen.

Eltern müssen mitwirken

Die "Mitwirkungspflicht der Eltern" wird in einer "formellen Bildungspartnerschaft" festgelegt. Wer nicht mitmacht, bekommt es mit multiprofessionellen Teams und stufenweisen Sanktionen zu tun.

Unter "Innovationen in Schule und Unterricht" finden sich eine zeitgemäße Anpassung der Stundentafel und Lehrpläne, die Möglichkeit, Unterrichtsfächer in Fachbereichen zu organisieren, sowie ein neues Unterrichtsfach Demokratiebildung in der Sekundarstufe 1, außerdem die tägliche Bewegungseinheit. In der Oberstufe soll es mehr Spielraum für die Förderung individueller Interessen geben. Grundsätzlich plant die neue Regierung sicherzustellen, dass jedes Kind die Grundkompetenzen erlernt, die mittlere Reife am Ende der Schulpflicht soll diese garantieren.

Europäischen Islam unterrichten

In der Schule sollen "die österreichische Lebensart" vermittelt und das "liberale Demokratieverständnis" gefördert werden. Bei der Religionspädagogik wird explizit ein "Europäischer Islam" angesprochen. Die Auseinandersetzung mit Gedenkstätten wird verstärkt.

"Schule als sicherer Ort" ist ein eigener Punkt. Dazu gehören Suspendierungsbegleitung, Time-out-Formate, Gewaltprävention sowie Präventionsprogramme gegen Extremismus und Radikalisierung. Weiters geplant sind spezialisierte Reha-Klassen für, wie es heißt, "erziehungsschwierige Kinder" und für alle "klare Regelungen zur altersgerechten Umsetzung eines Handyverbots in der Schule".

Eine langgehegte Forderung betroffener Eltern ist ein Rechtsanspruch auf ein elftes und zwölftes Schuljahr für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF). Wichtig auch: Die Deckelung der SPF-Förderung wird von (unrealistischen) 2,7 auf 4,5 Prozent angehoben (beides ab 2027 unter Budgetvorbehalt). Und: Die Gemeinden sollen nicht mehr die Kosten für die Schulassistenz betroffener Kinder übernehmen müssen.

Gemeinsame Schule kein Thema

Vor einer gemeinsamen Schule muss sich niemand fürchten, Modellregionen sollen dazu erleichtert, Ganztagsschulen, bei "lückenloser" Wahlfreiheit, ausgebaut und polytechnische Schulen sowie Berufsschulen aufgewertet werden. Lehrkräften werden "moderne Arbeitsplätze" und Karrieremöglichkeiten versprochen, Schulleitungen im Pflichtschulbereich höhere Zulagen.“ (Lisa Nimmervoll, 27.2.2025)

 

 

[1] Kronländer des Kaiserreiches Österreich nach 1867: Königreich Böhmen, Herzogtum Bukowina, Markgrafschaft Mähren, Herzogtum Ober- und Niederschlesien, Königreich Galizien und Lodomerien, Herzogtum Krain, Königreich Dalmatien, Küstenland (Görz und Gradisca, Istrien, Triest), Erzherzogtum Österreich unter der Enns, , Erzherzogtum Österreich ob der Enns, Herzogtum Kärnten, Herzogtum Salzburg, Herzogtum Steiermark, Gefürstete Grafschaft Tirol, Land Vorarlberg

[2] Artikel 14 1920/29 Bundes-Verfassungsgesetz: „Auf dem Gebiet des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens wird der Wirkungsbereich des Bundes und der Länder durch ein besonderes Bundesverfassungsgesetz geregelt.“

 [3]Schulorganisationsgesetz SCHOG (Stand 2023) § 2.  (6) Pflichtschulen sind

  1. die allgemeinbildenden Pflichtschulen (Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnische Schulen),
  2. die berufsbildenden Pflichtschulen (Berufsschulen).

[4] 1974: IGS/AHS Anton Kriegergasse in Wien, heute Wiener Mittelschule/RG/ORG, mit ähnlichem Schulprofil 1991: Neue Mittelschule/BG/BRG Klusemannstraße in Graz

[5] Artikel 14 Bundesverfassungsgesetz 2019 (6a) Die Gesetzgebung hat ein differenziertes Schulsystem vorzusehen, das zumindest nach Bildungsinhalten in allgemeinbildende und berufsbildende Schulen und nach Bildungshöhe in Primar- und Sekundarschulbereiche gegliedert ist, wobei bei den Sekundarschulen eine weitere angemessene Differenzierung vorzusehen ist.

[6] Auswahl und Bestellung von Schulleiter:innen bestimmen Bestellungskommissionen mit je 4 stimmberechtigten Mitgliedern: 2 Vertreter:innen der Bildungsdirektion, die Vorsitz der Kommission stellen = Dirimierungsrecht bei 2:2-Abstimmungen. 2 Dienstnehmer-Vertreter:innen entsenden – je nach Schultyp - Landes-Personalvertetung und GÖD. Parteipolitisch bedeutet das in den ÖVP-Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs 4:0 in den Bestellungskommissionen. Im „Ländle“ kann aufgrund der parteiunabhängigen PV-Wahlerfolge von ÖLI-UG (AHS, BMHS, BS) bzw. FSG/Unabhängige (APS) die FCG/ÖAAB keine Landes-Personalvertreter:in nominieren, da steht es nur 3:1 für die ÖVP. In den SPÖ-Ländern gibt es nur im Landeslehrer:innen-ZA Burgenland, Kärnten und seit kurzem wieder in Wien FSG-Vorsitzende, d.h.  eine 3:1-SPÖ-Mehrheit in den Bestellungskommissionen. In den 3 SPÖ-Ländern steht es 2:2 auch in den Bestellungskommissionen AHS und BMHS, d.h. Dirimierungsrecht durch SPÖ-Bildungsdirektion gegen ÖVP/FCG oder eine Kompromisslösung.

[7] vgl. Fußnote 2

[8] Mit der neoliberaler Budget- und Privatisierungspolitik kam es seit den 1990er-Jahren zu zahlreichen Ausgliederungen. Aus dem öffentlichen Dienst übernommene Kolleg*innen wählen weiter ihre PV-Zentralausschüsse, alle Beschäftigten wählen gem. ArbVerfG Betriebsräte (um die Anerkennung ihrer Wahlen für die Zusammensetzung der GÖD-Gremien sind die Unabhängigen Gewerkschafter*innen in der GÖD aktiv).

[9] In Wien gibt es keine lw. Pflichtschule, daher keinen Lw.Pflichtschul-ZA (Höhere lw. Schulen werden vom ZA bzw. auf Landesebene vom FA BMHS vertreten)

[10] Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I - 124. Bundesgesetz: Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (NR: GP XXIV RV 2348 AB 2397 S. 206. BR: 9006 AB 9012 S. 822.)